Hausordnung

Die Hausordnung soll zum respektvollen Umgang untereinander und sorgfältigen Umgang mit den Einrichtungen und allem Material beitragen.

1.   Aufenthalt im Schulhaus
•     Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulhaus nicht vor dem ersten Läuten. Nach dem
      Läuten sitzen alle Schülerinnen und Schüler am Platz und halten ihr Material bereit.
•     Der Aufenthalt in den Schulräumen nach Unterrichtsschluss muss ausdrücklich von einer Lehrperson
      bewilligt sein.
•     Die Schülerinnen und Schüler tragen im Schulhaus Hausschuhe.

2.   Klassenzimmer/Spezialräum
•     Die Schülerinnen und Schüler halten Ordnung. Schuhe, Kleider und Mappen gehören an die dafür
      bestimmten Plätze. Abfälle entsorgt man im Abfalleimer, PET- Flaschen in die PET- Behälter
•     Nach der letzten Lektion eines Tages werden die Stühle auf die Pulte gestellt.
•     Spezialräume werden nur in Begleitung einer Lehrperson benutzt.

3.   Pause
•     Die Schülerinnen und Schüler verbringen in der Regel die grosse Pause im Freien.
•     Das Schulareal darf ohne Bewilligung einer Lehrperson in den Pausen und Zwischenstunden
      nicht verlassen werden.

4.   Spiele
•     Lärmige und grobe Spiele sind in den Schulhäusern untersagt.
•     Für Pausenspiele begeben sich die Schülerinnen und Schüler ins Freie.

5.   Sorgfaltspflicht/Schulhausareal
•     Mit den Schulgebäuden, den Einrichtungen und allem Material ist sorgfältig umzugehen.
      Beschädigungen werden der Lehrerschaft und/oder den Hauswarten gemeldet.

6.   Elektronische Geräte
•     Handys und elektronische Geräte der Schülerinnen und Schüler sind während des Unterrichts
      ausgeschaltet. Während der übrigen Zeit ist der Gebrauch diskret erlaubt.

7.   Fahrzeuge
•     Fahrzeuge sind an den zugewiesenen Plätzen abzustellen. Das Beschädigen der Fahrzeuge ist verboten.

Durchsetzung:
Die Lehrkräfte sind verpflichtet, diese Hausordnung mit der Klasse zu besprechen und durchzusetzen.
Die Eltern werden über ausserordentliche Vorkommnisse und Beschädigungen orientiert.

Sanktionen:

Im Wiederholungsfalle (Situation 1-7) kommen die betreffenden SchülerInnnen für eine Stunde ins Schulhaus Bei groben Verstössen (Vandalismus) werden die betreffenden SchülerInnen bestraft, indem sie einen dreistündigen Termin in der Schule erhalten, im Sinne einer Wiedergutmachung. Die Termine finden jeweils am Mittwochnachmittag von 13.30 – 16.30 Uhr statt. Eine Lehrkraft hat Aufsicht.

Die Klassenlehrkraft führt die Massnahme durch und kontrolliert diese. Die Eltern werden vorgängig telefonisch informiert.

Verweigerung der Sanktion durch den/die SchülerIn: Elterngespräch – Anhörung – Aktennotiz – Androhung eines Verweises – ohne Besserung Erteilen eines Verweises.

Empfehlung an die  Eltern:

Die Eltern besprechen diese Schulordnung mit ihren Kindern und unterstützen die Anliegen der Schule. 

Im Sinne eines reibungslosen Zusammenlebens an unserer Schule zählen wir auf die Selbstverantwortung und das positive Mitwirken aller Betroffenen.

Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung liegt bei den Eltern
• wenn die SchülerInnen ihre Freizeit auf dem Schulareal verbringen
• wenn sich die SchülerInnen auf dem Schulweg befinden
• 15 Minuten nach Schulschluss

Die Verantwortung liegt bei der Schule:
• auf Ausflügen, in Lagern und bei Schulanlässen
• während dem Unterricht und den Pausen
• während stundenplanbedingten Zwischenstunden oder einzelnen Ausfallstunden (SchülerInnen müssen
   sich in diesem Fall auf dem Schulareal aufhalten)
• während der Dauer der Mittagspause (sofern am Mittagstisch angemeldet)