Versicherungen
Schülerinnen- und Schülerversicherung
Unfälle, die während der Schulzeit geschehen, melden die Eltern der privaten Unfallversicherung. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Deckung von Franchise und Selbstbehalt.
Schülerinnen- und Schülerversicherung
Unfälle, die während der Schulzeit geschehen, melden die Eltern der privaten Unfallversicherung. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Deckung von Franchise und Selbstbehalt.