Velo- und Mofaabstellplätze
Jede Schülerin/jeder Schüler hat Anrecht auf einen Veloabstellplatz.
Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg 4 km übersteigt, können bei der Schulleitung ein Gesuch für die Zuteilung eines Motorradabstellplatzes stellen. Dies vorausgesetzt sie/er ist InhaberIn eines Führerausweises der Kategorie G.