Schulzahnärztlicher Dienst

Für alle Schüler*Innen ist die jährliche Reihenuntersuchung beim Zahnarzt obligatorisch.

Da keine der drei Verbandsgemeinden mehr einen Leistungsvertrag mit einem Schulzahnarzt hat, lassen die Schüler*Innen die Untersuchung bei ihrem Privatzahnarzt durchführen.

Aufgabe der Eltern/Schüler*Innen:

  • Die Eltern erhalten die Zahnkarte anfangs Schuljahr von der Klassenlehrperson
  • Die Kontrolle beim Privatzahnarzt sollte möglichst im ersten Semester (bis Ende Januar) durchgeführt werden. Der Zahnarzt bestätigt die erfolgte Untersuchung auf der Zahnkarte.
  • Im Anschluss ist die Zahnkarte dem Sekretariat zu übergeben.

Kostenrückerstattung

Die Gemeinde Rapperswil beteiligt sich mit einer Pauschale von CHF 30.00/Kind und Schuljar an den Untersuchungskosten gemäss aktuellem Schulzhnpflegetarif (30 Taxpunkte à CHF 1.00).
Für die Rückerstattung ist zwingend eine Kopie der Zahnarztrechnung inkl. der Angaben ihrer IBAN-Nummer an das Schulsekretariat zu richten.

Die Eltern der Gemeinden Grossaffoltern und Wengi wenden sich für die Teilrückerstattung der Untersuchungskosten bitte an ihre Wohngemeinde.

Schulzahnpflegerin

Sekretariat
Frau Gisela Braun
Tel: 031 879 22 18 (jeweils Di/Do/Fr vormittags)
E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.