Schulkosten

Schulkosten

Schulkosten entstehen grundsätzlich keine. Es können aber für spezielle Anlässe und Aktivitäten Elternbeiträge eingezogen werden. Beispiele hierfür sind: Schulreisen, Exkursionen, Theater- und Kinobesuche, grössere Werkarbeiten, Landschulwochen und Winterlager.

Steuerbelege

Der Anteil der Kosten für Anlässe der Schule wie Winter-sportlager und Schulreisen, die von den Eltern selbst getragen werden muss, kann in der Steuererklärung unter Ziffer 2.1. „Zusätzliche Ausbildungskosten“ angegeben werden. Auf Wunsch der Eltern stellt die Klassenlehrperson einen Beleg für von der Schule eingeforderte Beiträge aus.

Martifonds

Es besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung für einkommensschwache Familien. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Schulleitung.