Schulsozialarbeit

Neben dem bestehenden Angebot der Kinder- und Jugendfachstelle Lyss und Umgebung ist ein*e Mitarbeiter*in regelmässig im Schulhaus präsent und für die Kinder, Jugendlichen und Lehrpersonen eine Ansprechperson für Konflikte, Sorgen, Informationen und andere Fragen.

Neben den Sprechstunden stehen die Schulsozialarbeitenden gerne auch für Fragen und Anliegen der Erziehungsberechtigten zur Verfügung.

Das Angebot der Schulsozialarbeit:

  • Sprechstunden im Schulhaus
  • Einzelgespräche mit Schüler*innen im Schulhaus oder in den Räumlichkeiten der Kinder- und Jugendfachstelle in Lyss
  • Unterstützung von Schulleitung und Lehrpersonen bei schwierigen Situationen im Schulbereich
  • Klassenklima-Workshops in Schulklassen
  • Kriseninterventionen mit Gruppen
  • Einzel- oder Familiengespräche mit Erziehungsberechtigten oder ganzen Familien
  • Informationen rund um Themen wie Mobbing, Sexualität, Freundschaft, Handys und Medien, Zusammenleben, Konflikte und Ähnliches

Schulsozialarbeit im Schulhaus Rapperswil BE

Sprechstunden:
Dienstag, 10:15 bis 11:50 Uhr
Donnerstag, 13:45 bis 15:20 Uhr

Kontakt:
Vanessa Legler
Schulsozialarbeiterin
Kinder- und Jugendfachstelle Lyss und Umgebung
Mühleplatz 8
3250 Lyss
Tel: 032 387 85 55
Mobil: 079 410 97 61
Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Mediathek

Die Mediathek Bibliothek Rapperswil versteht sich als Informationszentrum, an zentraler Lage zwischen Oberstufenzentrum und Primarschule, mit einem aktuellen Medienangebot für "Jung und Alt".

  • Angebot:
    Bücher
  • Hörbücher
  • Comic
  • DVD
  • CD mit Musik
  • Zeitschriften
  • Lesestoff auf e-reader
  • Tip-Toi Medien
  • Tonie-Box und Tnie-Hörfiguren

Ausleihfrist:
Alle Medien können mindestens 4 Wochen ausgeliehen werden.

Gebühren:
Die Ausleihe von Büchern, Zeitschriften und CDs ist für Schüler*Innen kostenlos. Werden die Medien nicht rechtzeitig zurückgebracht, entstehen Mahngebühren. Für die Ausleihe von DVDs wird eine Jahresgebühr erhoben.

Öffnungszeiten:

Dienstag und Donnerstag 9.00 Uhr – 11.00 Uhr
Mittwoch 16.00 Uhr – 20.00 Uhr

Aufgrund der Pandemie bieten wir vorübergehend eine zusätzlich Ausleihmöglichkeit am Dienstagnachmittag von 13.30 Uhr – 15.30 Uhr nur für Schülerinnen und Schüler an.

Während den Schulferien bleibt die Mediathek geschlossen. In dieser Zeit werden keine Rückrufe versandt.

Kontak:
Anita Scherer, Ursula Steffen & Rachel Olgun
Mediathek Bibliothek Rapperswil BE
Stollen 39
3255 Rapperswil BE
Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Telefon: 031 879 28 98  (nur während den Öffnungszeiten bedient)

Hier gelangen Sie direkt auf die Seite der Bibliothek / Mediathek.

Schulärztlicher Dienst

Schulärzte:
Frau Dr. med. Liliane Weisenseel
Frau Dr. med. Barbara Lobsiger
Allgemeine Medizin FMH
Manuelle Medizin SAMM
Oberdorfstrasse 35
3053 Münchenbuchsee
Tel.: 031 869 20 55
Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Allgemeines: 
Gemäss gesetzlichen Bestimmungen überwacht der schulärztliche Dienst die gesundheitlichen Verhältnisse in den Schulen, insbesondere den Gesundheitszustand der SchülerInnen. Die schulärztlichen Untersuchungen sind obligatorisch.

Obligatorische Untersuchung
Gemäss gesetzlichen Bestimmungen des Kantons überwacht der schulärztliche Dienst die gesundheitlichen Verhältnisse in den Schulen, insbesondere den Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler. Die schulärztlichen Untersuchungen sind obligatorisch. Sie können beim Schularzt oder beim Privatarzt vorgenommen werden. Die Untersuchung beim Schularzt wird von der Schule organisiert und ist für Sie kostenlos. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule einen braunen Umschlag mit folgenden Dokumenten:

  • Fragebogen für Jugendliche (grün)
  • Mitteilung an die Eltern und Bestätigungsformular (blau)
  • Freiwillige Impfungen (weiss)

1. Untersuchung:
Findet im Verlaufe des Kindergartenjahres oder im ersten Schulquartal statt.

2. Untersuchung:
Findet im 4. Schuljahr statt.

3. Untersuchung:
Findet im 8. Schuljahr in der Regel zwischen März und Mai statt.
Sie umfasst namentlich:
• Erhebung einer Krankengeschichte anhand eines von den Jugendlichen ausgefüllten Fragebogens
• Kontrolle des Impfstatus, allenfalls Empfehlung von Impfungen,
• Untersuchung der Augen und des Gehörs (mit Audiometrie)
• Messung des Blutdrucks im Hinblick auf hohen Blutdruck 

Klassenrat

Jede Klasse kann aus Eltern oder Elternteilen einen Klassenrat bilden.

Der Klassenrat trifft sich unter der Mitwirkung der Klassenlehrkraft 2 – 4 Mal pro Schuljahr.

Die Sitzungen werden protokolliert. Alle Eltern der Klasse werden via Protokolle informiert.

Ziele: Eltern und Lehrerschaft lernen sich besser kennen. Transparenz wird geschaffen und Vertrauen aufgebaut

Besonderes: 
Der Klassenrat ersetzt das persönliche Gespräch zwischen Eltern und Lehrkraft nicht. Es ist Pflicht der Eltern, sich bei persönlichen Konflikten und Fragen direkt an die betroffene Lehrkraft zu wenden.

Mittagstisch

Wochentage und Zeiten:

Jeweils donnerstags und freitags besteht die verkürzte Mittagszeit von 65 Minuten. An diesen Tagen findet der Mittagstisch statt.
Am Montag und Dienstag dauert die Mittagszeit 115 Minuten. Die SchülerInnen gehen dann nach Hause.

Anmeldung:

Die Schülerinnen und Schüler melden sich semesterweise für den Mittagstisch an. Die Anmeldung ist zwingend und verbindlich. Vereinzelte Nachmeldungen während des Semesters werden entgegengenommen.

Mahlzeiten:

Die Schülerinnen und Schüler können zwischen einem selber mitgebrachten Picknick (gratis) oder einer warmen Mahlzeit (kostenpflichtig) wählen. Die warme Mahlzeit wird durch einen Cateringservice geliefert.

Betreuung:

Lehrpersonen und freiwillige Helferinnen, meistens Eltern, übernehmen die Betreuungsaufgaben. 
Die Schülerinnen und Schüler unterstützen die Betreuenden, indem sie ein Ämtli wahrnehmen.

Verantwortlichkeit/Abmeldungen

Verantwortlich für den Mittagstisch ist Frau Gisela Braun. Abmeldungen am Do/Fr unbedingt bis 07.30 Uhr via Mail (This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.) oder telefonisch im Lehrerzimmer (031 879 06 56). Dies ist auch nötig, wenn Schüler*innen schon am Vortag abwesend waren. Ohne rechtzeitige Abmeldung werden die Kosten für den Mittagstisch verrechnet.
Bei Klassenanlässen wie Exkursionen, bzw. Landschulwochen werden die Schüler*Innen automatisch abgemeldet.

Vorgehen bei Problemen

Wenn Menschen zusammenarbeiten, entstehen auch Probleme. Damit diese aber möglichst einfach zu lösen sind, bitten wir Sie, bei Konflikten den Dienstweg einzuhalten.

Befolgen Sie bitte folgende Schritte:

  1. Suchen Sie das Gespräch mit der entsprechenden Lehrperson.
  2. Falls keine Einigung gefunden wird, beziehen Sie die Schulleitung mit ein.
  3. Bei weiteren Differenzen setzen Sie sich bitte mündlich oder schriftlich mit der Präsidentin / dem Präsidenten der Schulkommission in Verbindung.
  4. Telefonieren Sie erst in einem fünften Schritt dem zuständigen Schulinspektorat, falls Sie auch mit der Schulkommission keine Einigung finden konnten.

Wir hoffen, dass durch dieses Vorgehen alle Probleme an unserer Schule gelöst werden können und nicht einfach verdrängt werden.

Wir danken Ihnen für die Einhaltung des Dienstweges.

Velo- und Mofaabstellplätze

Jede Schülerin/jeder Schüler hat Anrecht auf einen Veloabstellplatz.

Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg 4 km übersteigt, können bei der Schulleitung ein Gesuch für die Zuteilung eines Motorradabstellplatzes stellen. Dies vorausgesetzt sie/er ist InhaberIn eines Führerausweises der Kategorie G.

Suchtprävention

Die Suchtprävention ist an unserer Schule im Rahmen der Gesundheitsförderung integriert.

Es ist uns ein Anliegen, dass unsere Schülerinnen und Schüler Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Deshalb wird das Thema Sucht im 8. Schuljahr in einer Projektwoche thematisiert und mit den Jugendlichen diskutiert. Wir möchten auf diese Weise dem Missbrauch von Suchtmitteln vorbeugen.

Um den reibungslosen Ablauf des Schulalltags zu garantieren, tolerieren wir keinen Konsum von Drogen. Dies gilt auch für Lager und Schulreisen und somit ausserhalb des regulären Schulbetriebs. Für allfällige Probleme besteht an unserer Schule ein Drogeninterventionskonzept, welches den Einbezug von Betroffenen, Eltern, Schul- und Fachpersonen vorsieht und uns eine strukturierte Vorgehensweise vorgibt.

Dieses Konzept wurde in Zusammenarbeit mit der Fachstelle „Berner Gesundheit“ ausgearbeitet und vom Lehrerkollegium sowie der Schulkommission als internes Papier verabschiedet.

Berufswahlvorbereitung

Das Berufswahlkonzept des OSZ Rapperswil:

Hier können Sie unser Berufswahlkonzept nachlesen.

Übersicht der Bildungswege im Kanton Bern: 

Bildungswege

BIZ Biel

Zentralstrasse 64
2503 Biel
Tel. 031 635 38 38 

Berufsberaterin im OSZ

Susanne Dubach Streit
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Tel. 031 635 38 29 

Allgemeine Informationen

www.erz.be.ch/berufswahl
www.berufsberatung.ch
www.berufsbildungplus.ch

Lehrstellensuchen

www.yousty.ch
www.erz.be.ch/lehrstellen
www.berufskunde.com
www.berner-lehrstellenboerse.ch
www.lehrstellennetz.ch

Multicheck

www.multicheck.ch
www.basis-check.ch
www.stellwerk-check.ch

Schulordnung

Die Schulordnung finden Sie hier.

Verantwortlichkeit 

Die Verantwortung liegt bei den Eltern

  • wenn die Schüler*Innen ihre Freizeit auf dem Schulareal verbringen
  • wenn sich die Schüler*Innen auf dem Schulweg befinden.

Die Verantwortung liegt bei der Schule:

  • auf Ausflügen, in Lagern und bei Schulanlässen
  • während dem Unterricht und den Pausen
  • während stundenplanbedingten Zwischenstunden oder einzelnen Ausfallstunden (Schüler*Innen müssen sich in diesem Fall auf dem Schulareal aufhalten)
  • während der Dauer der Mittagspause (sofern am Mittagstisch angemeldet)

 

Absenzen und Dispensationen

Absenzen und Dispensationen:

Wenn ein/e SchülerIn aus irgendeinem Grund die Schule nicht besuchen kann, muss sie/er von den Eltern in der Schule abgemeldet werden. Die Klassenlehrperson wird Sie benachrichtigen, falls Ihr Kind ohne Absenzenmeldung dem Unterricht fernbleibt.

Entschuldigte Absenzen:

Für diese bringen die SchülerInnen der Klassenlehrperson eine von den Eltern unterschriebene Entschuldigung mit.

Gründe für eine entschuldigte Absenz:
·         Krankheit oder Unfall des Kindes
·         Krankheit oder Todesfall in der Familie des Kindes
·         Arzt- und Zahnarztbesuche
·         Ärztlich verordnete Therapien
·         Abklärungen, Beratungen und Behandlungen durch die Erziehungsberatung, den kinder- und 
          jugendpsychiatrischen oder den schulärztlichen Dienst
·         Berufswahlorientierte Veranstaltungen und Beratungen
·         Prüfungsaufgebote
·         Bis zu zwei Tage für Wohnortwechsel der Familie

Die Absenzen werden als entschuldigt im Zeugnis eingetragen.

Fünf freie Halbtage:

Diese Selbstdispensation wird in der Verantwortung der Eltern wahrgenommen.

Bezug:
·         einzeln oder zusammenhängend, nicht in Einzellektionen aufteilbar
·         unabhängig von anderen Abwesenheiten und Dispensationen
·         ohne Angabe von Gründen
·         Orientierung der Klassenlehrperson schriftlich durch die Eltern, mindestens 2 Tage im Voraus.

Beispiele für den Bezug:
·         Fahrzeugprüfung für Kat. G (Mofa, Traktor)
·         Private Termine

Nicht bezogene Halbtage können nicht auf das folgende Schuljahr übertragen werden.

Diese Absenzen werden nicht im Zeugnis eingetragen.

Dispensation für einzelne Absenzen:

Dispensationen sind insbesondere möglich im Rahmen der benötigten Zeit für Schnupperlehren, sofern diese nicht in der unterrichtsfreien Zeit gemacht werden können, bis einen halben Tag pro Woche für den Besuch von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur, im Rahmen der benötigten Zeit für die Förderung ausserordentlicher intellektueller, sportlicher oder musischer Begabungen auf Antrag der Erziehungsberatung, des kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes oder des schulärztlichen Dienstes für das Fernbleiben von einzelnen Fächern aus besonderen Gründen, insbesondere wegen gesundheitlicher Einschränkungen, Lernbehinderungen oder komplexer Lernstörungen, für das Fernbleiben aufgrund religiöser Gebote, für höchstens zwei Wochen pro Schuljahr für Familienferien, wenn aus beruflichen Gründen nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zusammenfallen oder wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während der Schulferien möglich ist. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann in diesen Fällen ausnahmsweise bis höchstens 8 Wochen pro Schuljahr vom Unterricht dispensiert werden.

Gesuchstellung:
Das Gesuch ist der Schulleitung spätestens vier Wochen im Voraus einzureichen. Für die Dispensation für Schnupperlehren sollte das Gesuch spätestens eine Woche im Voraus via Klassenlehrperson eingereicht werden.

Diese Absenzen werden nicht im Zeugnis eingetragen.

Nachholunterricht:

Entstehen bei SchülerInnen im Zusammenhang mit der Dispensation Lücken im Unterrichtsstoff, besteht kein Anspruch auf Erteilung von Nachholunterricht im Rahmen der Schule.

Bei länger dauernden Abwesenheiten wegen Krankheit oder Unfall kann Nachholunterricht erteilt werden.

Regeln zum Schulalltag

Absenzen und Dispensationen:

Wenn ein/e SchülerIn aus irgendeinem Grund die Schule nicht besuchen kann, muss sie/er von den Eltern in der Schule abgemeldet werden. Die Klassenlehrperson wird Sie benachrichtigen, falls Ihr Kind ohne Absenzenmeldung dem Unterricht fernbleibt.

Entschuldigte Absenzen:

Für diese bringen die SchülerInnen der Klassenlehrperson eine von den Eltern unterschriebene Entschuldigung mit.

Gründe für eine entschuldigte Absenz:
·         Krankheit oder Unfall des Kindes
·         Krankheit oder Todesfall in der Familie des Kindes
·         Arzt- und Zahnarztbesuche
·         Ärztlich verordnete Therapien
·         Abklärungen, Beratungen und Behandlungen durch die Erziehungsberatung, den kinder- und 
          jugendpsychiatrischen oder den schulärztlichen Dienst
·         Berufswahlorientierte Veranstaltungen und Beratungen
·         Prüfungsaufgebote
·         Bis zu zwei Tage für Wohnortwechsel der Familie

Die Absenzen werden als entschuldigt im Zeugnis eingetragen.

Fünf freie Halbtage:

Diese Selbstdispensation wird in der Verantwortung der Eltern wahrgenommen.

Bezug:
·         einzeln oder zusammenhängend, nicht in Einzellektionen aufteilbar
·         unabhängig von anderen Abwesenheiten und Dispensationen
·         ohne Angabe von Gründen

Orientierung der Klassenlehrperson schriftlich durch die Eltern, mindestens 2 Tage im Voraus.

Beispiele für den Bezug:
·         Fahrzeugprüfung für Kat. G (Mofa, Traktor)
·         Private Termine

Nicht bezogene Halbtage können nicht auf das folgende Schuljahr übertragen werden.

Diese Absenzen werden nicht im Zeugnis eingetragen.

Dispensation für einzelne Absenzen:

Dispensationen sind insbesondere möglich
·       im Rahmen der benötigten Zeit für Schnupperlehren, sofern diese nicht in der unterrichtsfreien Zeit
        gemacht werden können,
·       bis einen halben Tag pro Woche für den Besuch von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur,
·       im Rahmen der benötigten Zeit für die Förderung ausserordentlicher intellektueller, sportlicher oder 
        musischer Begabungen
·       auf Antrag der Erziehungsberatung, des kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes oder des 
        schulärztlichen Dienstes für das Fernbleiben von einzelnen Fächern aus besonderen Gründen, 
        insbesondere wegen gesundheitlicher Einschränkungen, Lernbehinderungen oder komplexer 
        Lernstörungen,
·       für das Fernbleiben aufgrund religiöser Gebote,
·       für höchstens zwei Wochen pro Schuljahr für Familienferien, wenn aus beruflichen Gründen nicht 
        mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zusammenfallen oder wenn aus 
        beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während der 
        Schulferien möglich ist. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann in diesen Fällen ausnahmsweise bis 
        höchstens 8 Wochen pro Schuljahr vom Unterricht dispensiert werden.

Gesuchstellung:
Das Gesuch ist der Schulleitung spätestens vier Wochen im Voraus einzureichen. Für die Dispensation für Schnupperlehren sollte das Gesuch spätestens eine Woche im Voraus via Klassenlehrperson eingereicht werden.

Diese Absenzen werden nicht im Zeugnis eingetragen.

Nachholunterricht:

Entstehen bei SchülerInnen im Zusammenhang mit der Dispensation Lücken im Unterrichtsstoff, besteht kein Anspruch auf Erteilung von Nachholunterricht im Rahmen der Schule.

Bei länger dauernden Abwesenheiten wegen Krankheit oder Unfall kann Nachholunterricht erteilt werden.

Liste der Lehrkräfte

Name Vorname

Klasse
(falls Klassenlehrperson)

Email
Baeriswyl Nicole   This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Baumeister Thomas   This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Bieri Reto 8a This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Burkhard-Mäder Sandra   This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Burkhardt Nina 8b This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Dubach Simon   This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Ehrenzeller Manon 9c  This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Estermann Regina   This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Etter Alexander   This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Gallati Martin   This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Greisser-Ryser Jenny   This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Kaufmann Tanja 8c This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Langenegger Mathias 9a This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Lauber Fabia   This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Lehmann Lia   This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Münger Cornelia 9b This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Pfister Patric 9c This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Schneider Jacqueline 7c This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Schütz Eveline 7a This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Seifritz Lorena 7b This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Stähli Martina   This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Truniger-Affolter Irene   This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Weiss Romina   This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Werthmüller-von Gunten Monika   This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
       

 

 

 

Klassenorganisation

Derzeit besuchen zirka 180 Schülerinnen und Schüler unser OSZ. Die Klassen sind wie folgt organisiert:

Klasse Klassenlehrkräfte
7a Herr Langenegger Mathias
7b Frau Münger Cornelia
7c  Herr Marti Christoph
8a Frau Schütz Eveline
8b Herr Zitterli Daniel
8c Frau Bieri Sandra
9a Herr Bieri Reto
9b Frau Egger Barbara
9c Herr Pfister Patric

Leitbild

WERTE UND ZIELE

WIR...
• legen Wert auf erlebnispädagogische und kulturelle Aktivitäten.
• sind eine gesundheitsfördernde und bewegte Schule.
• legen Wert auf einen kompetenten Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT).

LEHREN UND LERNEN

WIR...
• haben ein durchlässiges und transparentes Schulmodell.
• fördern selbstbestimmtes und selbstorganisiertes Lernen.
• setzen ICT gezielt im Unterricht ein.
• nehmen uns Zeit für einen lebendigen und beziehungsreichen Unterricht.
• bereiten die Jugendlichen auf ihre Lebens- und Berufswelt vor.

SCHULKLIMA

WIR...
• pflegen ein Klima der Offenheit und des gegenseitigen Respekts.
• unterstützen einander.
• tragen Konflikte konstruktiv aus.
• halten uns an gemeinsame Regeln.
• tragen Sorge zu Infrastruktur und Material.

BEZIEHUNGEN NACH AUSSEN

WIR...
• arbeiten mit ausserschulischen Institutionen zusammen.
• geben Informationen zweckmässig und rechtzeitig weiter.
• pflegen einen regelmässigen Austausch mit den Eltern.

SCHULQUALITÄT

WIR... 
• bilden uns systematisch und kontinuierlich weiter.
• fördern und sichern die Qualitätsentwicklung der ganzen Schule.

SCHULLEITUNG

SIE...
• führt nach festgelegten Grundsätzen.
• entwickelt Visionen und setzt langfristige Ziele.
• sorgt für eine angemessene Infrastruktur und ausreichende Ressourcen für eine zukunftsgerichtete Schule.  

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